Rechtsprechung
AG Hannover, 20.01.2021 - 552 C 7861/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Reisemangel / Minderung / Minderungshöhe / Allgemeines Lebensrisiko / Corona- Pandemie
- RA Kotz
Reisepreisminderung bei Einschränkung durch Corona-Pandemie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Sind Einschränkungen von vereinbarten Hotelleistungen durch die Corona-Pandemie ... - Corona-Virus
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schmales Hotelbuffet wegen Corona
- reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)
Einschränkungen von vereinbarten Hotelleistungen durch die Corona-Pandemie sind als weltweites allgemeines Lebensrisiko ersatzlos hinzunehmen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Keine Reisepreisminderung bei eingeschränktem Speiseangebot am Urlaubsort wegen Einschränkungen aufgrund einer Virus-Pandemie - Vorliegen eines allgemeinen Lebensrisikos
Papierfundstellen
- NJW-RR 2021, 563
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04
Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der …
Auszug aus AG Hannover, 20.01.2021 - 552 C 7861/20
Die Kosten für die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind nur dann ein adäquat-kausaler, erstattungsfähiger Schaden, wenn die Beauftragung aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2003 - IX ZR 249/02, BGH, Urt. v. 18.1.2005 - VI ZR 73/04). - BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02
Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung
Auszug aus AG Hannover, 20.01.2021 - 552 C 7861/20
Die Kosten für die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind nur dann ein adäquat-kausaler, erstattungsfähiger Schaden, wenn die Beauftragung aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2003 - IX ZR 249/02, BGH, Urt. v. 18.1.2005 - VI ZR 73/04). - BGH, 01.02.1974 - IV ZR 2/72
Berechnung entgangenen Bankgewinns
Auszug aus AG Hannover, 20.01.2021 - 552 C 7861/20
Vielmehr ist dann alleine die sofortige Beauftragung mit der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche angezeigt (vgl. BGH, Urt. v. 1.2.1974 - IV ZR 2/72, MünchKomm/Ernst, 7. Aufl. 2016] § 286 Rz. 159).
- AG Köln, 13.09.2021 - 133 C 611/20
Reisemangel, Corona, Reiseabbruch
Eine Entscheidung des Amtsgerichts Hannovers stellt dahingegen darauf ab, dass Einschränkungen einer Reise aufgrund der Corona-Pandemie zu einem allgemeinen "weltweiten Lebensrisiko" gehörten (vergleiche AG Hannover, Urteil vom 20.01.2021 - 552 C 7861/20 = NJW-RR 2021, 563).Die Abteilung des Amtsgerichts Hannover stellt unter anderem darauf ab, dass ein Reiseveranstalter nur die reisespezifischen Gefahren zu tragen habe, die seiner Unternehmenssphäre zuzurechnen sind (AG Hannover, Urteil vom 20.01.2021 - 552 C 7861/20 = NJW-RR 2021, 563 Rz. 13).
Aus einem Verweis auf § 651n BGB ergibt sich nichts anderes (a.A. AG Hannover, Urteil vom 20.01.2021 - 552 C 7861/20 = NJW-RR 2021, 563 Rz. 13).
Der Bezugspunkt für eine Reisepreisminderung, ist der Gesamtreisepreis (BGH…, Urteil vom 14.05.2013 - X ZR 15/11 = NJW 2013, 3170 Rn. 17;… Führich /Staudinger, Reiserecht, 8. Aufl. 2019, § 21 Rn. 20 ff.;… Tonner , in: MüKo, BGB, 8. Aufl. 2020, § 651m Rn. 9; vergleiche insoweit übereinstimmend AG Hannover, Urteil vom 20.01.2021 - 552 C 7861/20 = NJW-RR 2021, 563 Rz. 11).