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   AG Hannover, 20.01.2021 - 552 C 7861/20   

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https://dejure.org/2021,8693
AG Hannover, 20.01.2021 - 552 C 7861/20 (https://dejure.org/2021,8693)
AG Hannover, Entscheidung vom 20.01.2021 - 552 C 7861/20 (https://dejure.org/2021,8693)
AG Hannover, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - 552 C 7861/20 (https://dejure.org/2021,8693)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisemangel / Minderung / Minderungshöhe / Allgemeines Lebensrisiko / Corona- Pandemie

  • RA Kotz

    Reisepreisminderung bei Einschränkung durch Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Sind Einschränkungen von vereinbarten Hotelleistungen durch die Corona-Pandemie ... - Corona-Virus

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schmales Hotelbuffet wegen Corona

  • reiserechtfuehrich.com (Kurzinformation)

    Einschränkungen von vereinbarten Hotelleistungen durch die Corona-Pandemie sind als weltweites allgemeines Lebensrisiko ersatzlos hinzunehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Reisepreisminderung bei eingeschränktem Speiseangebot am Urlaubsort wegen Einschränkungen aufgrund einer Virus-Pandemie - Vorliegen eines allgemeinen Lebensrisikos

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 563

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04

    Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der

    Auszug aus AG Hannover, 20.01.2021 - 552 C 7861/20
    Die Kosten für die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind nur dann ein adäquat-kausaler, erstattungsfähiger Schaden, wenn die Beauftragung aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2003 - IX ZR 249/02, BGH, Urt. v. 18.1.2005 - VI ZR 73/04).
  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus AG Hannover, 20.01.2021 - 552 C 7861/20
    Die Kosten für die vorgerichtliche Beauftragung eines Rechtsanwaltes sind nur dann ein adäquat-kausaler, erstattungsfähiger Schaden, wenn die Beauftragung aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig war (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2003 - IX ZR 249/02, BGH, Urt. v. 18.1.2005 - VI ZR 73/04).
  • BGH, 01.02.1974 - IV ZR 2/72

    Berechnung entgangenen Bankgewinns

    Auszug aus AG Hannover, 20.01.2021 - 552 C 7861/20
    Vielmehr ist dann alleine die sofortige Beauftragung mit der gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche angezeigt (vgl. BGH, Urt. v. 1.2.1974 - IV ZR 2/72, MünchKomm/Ernst, 7. Aufl. 2016] § 286 Rz. 159).
  • AG Köln, 13.09.2021 - 133 C 611/20

    Reisemangel, Corona, Reiseabbruch

    Eine Entscheidung des Amtsgerichts Hannovers stellt dahingegen darauf ab, dass Einschränkungen einer Reise aufgrund der Corona-Pandemie zu einem allgemeinen "weltweiten Lebensrisiko" gehörten (vergleiche AG Hannover, Urteil vom 20.01.2021 - 552 C 7861/20 = NJW-RR 2021, 563).

    Die Abteilung des Amtsgerichts Hannover stellt unter anderem darauf ab, dass ein Reiseveranstalter nur die reisespezifischen Gefahren zu tragen habe, die seiner Unternehmenssphäre zuzurechnen sind (AG Hannover, Urteil vom 20.01.2021 - 552 C 7861/20 = NJW-RR 2021, 563 Rz. 13).

    Aus einem Verweis auf § 651n BGB ergibt sich nichts anderes (a.A. AG Hannover, Urteil vom 20.01.2021 - 552 C 7861/20 = NJW-RR 2021, 563 Rz. 13).

    Der Bezugspunkt für eine Reisepreisminderung, ist der Gesamtreisepreis (BGH, Urteil vom 14.05.2013 - X ZR 15/11 = NJW 2013, 3170 Rn. 17; Führich /Staudinger, Reiserecht, 8. Aufl. 2019, § 21 Rn. 20 ff.; Tonner , in: MüKo, BGB, 8. Aufl. 2020, § 651m Rn. 9; vergleiche insoweit übereinstimmend AG Hannover, Urteil vom 20.01.2021 - 552 C 7861/20 = NJW-RR 2021, 563 Rz. 11).

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